Spendenabsetzbarkeit NEU für Privatspenden

Mit 1.1.2017 trat die neue Regelung zur Spendenabsetzbarkeit von Privatspenden in Kraft.

Es wird für Sie nun einfacher, Ihre Spende von der Steuer abzusetzen. Die Meldung Ihrer Spende beim Finanzamt übernehmen ab jetzt wir für Sie.

Dazu benötigen wir einmalig Ihren Namen (die Schreibweise muss mit dem Melderegister übereinstimmen), Ihr Geburtsdatum und Ihre Anschrift.

Falls Sie eine steuerliche Absetzbarkeit wünschen, bitten wir Sie die o.g. Informationen entweder auf der Überweisung oder per E-mail an: office@foerderverein-kinderreha.at oder telefonisch unter +43 664/433 59 39 uns mitzuteilen.

Sollten Sie uns Ihre Daten nicht übermitteln, so nehmen wir an, dass Sie keine steuerliche Geltendmachung Ihrer Spende wünschen.

Ihre gesamte Jahresspende können Sie bis zu einer Höhe von 10% Ihrer Vorjahreseinkünfte als Sonderausgaben beim Finanzamt geltend machen.

Je nach Höhe Ihres Einkommens erhalten Sie dann bis zu 50% der Spendensumme vom Finanzamt refundiert.
Beispiel: Jahreseinkommen von 11.000 Euro bis 25.000 Euro: Steuer 36,5%. Bei einer Spende von 100 Euro beispielsweise bekommen Sie 36,50 Euro beim Jahresausgleich zurück.

Für Unternehmen

Unternehmensspenden aus dem Betriebsvermögen gelten als Betriebsausgaben, Unternehmen können aber grundsätzlich auch Sachspenden (z.B. eigene Erzeugnisse) mit steuerlicher Wirkung zuwenden.

Als Betriebsausgaben abgesetzte Spenden sind im Rahmen der Gewinnermittlung abzusetzen und auf Verlangen des Finanzamtes belegmäßig nachzuweisen.

Registrierungsnummer beim Finanzamt für den Förderverein Kinder- und Jugendlichenrehabilitation in Österreich lautet: SO 2468

Auf der Website des Bundesministeriums für Finanzen finden Sie weitere Informationen zur Spendenabsetzbarkeit.