Wie es zur Gründung der Initiative kam

Meine Tochter erkrankte im November 2008 an akuter myeloischer Leukämie (AML) und war im St. Anna Kinderspital in Betreuung. Ich habe in dieser Zeit die optimale medizinische sowie organisatorische Betreuung des St. Anna Kinderspitals kennen und schätzen gelernt. Die vielen Gespräche während des Behandlungsverlaufes mit anderen betroffenen Eltern, Diskussionen in meinem Umfeld, Gespräche mit Ärzten, sowie Informationen von Eltern mit Kindern auch mit anderen Krankheitsbildern, haben mich motiviert die „Initiative Kinder- und Jugendlichenrehabilitation in Österreich“ ins Leben zu rufen.

Es hat sich in den vielen Gesprächen gezeigt, dass nach der Intensivbehandlung eine ebenfalls sehr wichtige Nachbetreuung bzw. Rehabilitation in Österreich als Leistungsanspruch nicht gegeben war.
Weiters fehlte es auch an kindergerechten Rehabilitationseinrichtungen, um den Betroffenen und deren Familienangehörigen die Möglichkeit zu geben, gemeinsam aus den schweren Krankheitsbildern, den Weg zur Genesung zu finden.  Es gab über 7.000 Betten für Erwachsene, jedoch kein einziges für Kinder und Jugendliche in eigenen Einrichtungen.

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Markus Wieser

Obmann & Gründer

Meilensteine

2009

Im Juli startete die Initiative Kinderreha mit einer Unterstützungshomepage, die in rascher Zeit über 14.000 UnterstützerInnen bekam. Im Dezember gründeten wir den Förderverein Kinder- und Jugendlichenrehabilitation zur finanziellen Unterstützung unserer Initiative.

2010

Gesundheitsminister Alois Stöger hat unsere Forderung übernommen und ließ die Bedarfserhebung für Kinder- und Jugendlichenrehabilitation in Österreich durchführen. Weiters wurde im Zuge des Kinder- und Jugendlichendialoges im Gesundheitsministerium eine eigene Arbeitsgruppe für Kinder- und Jugendlichenrehabilitation eingerichtet. In dieser Arbeitsgruppe waren namhafte VertreterInnen aus der Ärzteschaft, Sozialversicherungsträgern sowie privaten Einrichtungen vertreten, die Rahmenbedingungen und Standortkonzepte für die Kinder-Reha in Österreich erarbeiteten. Für unsere Initiative war unser Obmann Markus Wieser vertreten.

2011

Bei der Pressekonferenz am 14. Februar in Salzburg hat Gesundheitsminister Alois Stöger im Beisein unseres Obmannes Markus Wieser die Bedarfszahlen präsentiert und bekannt gegeben, dass im Jahr 2020 der Bedarf bei 343 bis 453 Betten liegen wird. Dies ist der siebenfache Bedarf der bestehenden Betten für Kinder und Jugendliche, die jedoch nur in Erwachseneneinrichtungen zur Verfügung standen und wir fühlten uns somit in unserer Forderung mehr als bestätigt. Ende März wurde ein Abschlussbericht der Arbeitsgruppe mit Vorschlägen zur Umsetzung der Kinderreha in Österreich an Gesundheitsminister Alois Stöger übergeben. Bei der Regierungsklausur von 30. – 31. Mai wurde im Arbeitspaket „Gesundheit – Pflege – Soziales“ erstmalig das Themenfeld „Kinderrehabilitation“ aufgenommen. Am 29. September wurde durch Gesundheitsminister Alois Stöger das Arbeitsgruppenergebnis zur Kinder- und Jugendlichenrehabilitation zur Umsetzung empfohlen. Wesentliche Maßnahmen waren: Schaffung eines Rechtsanspruches, schrittweiser Ausbau des Angebots für Rehabilitation für Kinder und Jugendliche, Regelung der Zuständigkeit des Bearbeitens der Anträge, Errichtung von Reha-Info-Points.

2012

Erstmalig wurden die vorgeschlagenen Indikationsgruppen der Kinder- und Jugendlichenrehabilitation in den Rehabilitationsplan 2012 aufgenommen. Darüber hinaus wurde die Wichtigkeit einer Familienrehabilitation ausführlich dargestellt und beschrieben. Weiters wurden im Hauptverband der Sozialversicherungsträger in einer Arbeitsgruppe die Voraussetzungen und der Tagsatz für Kinder-Reha errechnet, der sich aus den Anforderungen der einzelnen Indikationen sowie der Bedarfzahlen (343 – 453 Betten) ableitete.

2013

Die Bundeszielsteuerungskommission verabschiedete am 28. Juni Grundsätze und Empfehlungen zur Umsetzung von Kinder- und Jugendlichenrehabilitation. Der Gesamtbedarf an Einrichtungen für Kinder-Reha wurde außer Streit gestellt und somit bestätigt. Das Thema „Kinder-Rehabilitation“ hat absolute Priorität bekommen. Weiters wurde ein Zeitplan zur Frage der Finanzierung (Sozialversicherung und Länder) festgelegt.

2014

Die Finanzierung der Rehabilitation für Kinder und Jugendliche wurde gesichert! Nach fünfjährigem, hartem Kampf unserer Initiative, hat sich die Arbeit ausgezahlt.  Krankenversicherungsträger und Bundesländer haben sich über die Finanzierung der Kinder- und Jugendlichenrehabilitationen in Österreich geeinigt. Aus den Bundesländern der vorgeschlagenen Versorgungsregionen wurden die ersten konkreten Anträge von möglichen Errichtern/Betreibern eingereicht.

2015

Die Finanzierungsfrage war geklärt, nun galt es rasch den Bau von eigenen Kinderrehabilitationseinrichtungen zu forcieren. Eine Ausschreibung des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger nach dem Bundesvergabegesetz, wo sich künftige Betreiber beteiligen konnten, um danach die Entscheidung der Standorte sowie der Indikationen rasch treffen zu können, wurde veröffentlicht. Die Entscheidung zur Vergabe wer künftiger Betreiber von Kinder- und Jugendlichenrehabilitationseinrichtungen sein wird, sollte im ersten Halbjahr 2016 feststehen.

2016 

Jahrelanger Kampf für Kinder- und Jugendlichenrehabilitation in Zielgerade!

Mit Beschluss über die ersten Standorte für Kinder-Rehazentren wurde ein Meilenstein umgesetzt. Durch den Hauptverband der Sozialversicherungsträger erfolgten die Zuschläge für die Bewerber in den vorgesehenen Versorgungsregionen.

Mit Beschluss Juli 2016 wurde die Versorgungsregion Süd (Steiermark, Kärnten und südliches Burgenland) mit den Standorten Gratwein-Straßengel und Wildbad-Einöd (beide Steiermark) festgelegt. In Gratwein-Straßengel werden künftig 31 Betten für mobilisierende Indikationen zur Verfügung stehen. In Wildbad-Einöd werden künftig 28 Betten für Herz-Kreislauf- und Pulmologie-Rehabilitation sowie 24 Betten für psychosoziale Rehabilitation zur Verfügung stehen.

Mit Beschluss November 2016 wurde die Versorgungsregion Nord (Oberösterreich und Salzburg) mit den Standorten Rohrbach (Oberösterreich) und St. Veit im Pongau (Salzburg) festgelegt. In Rohrbach werden künftig 36 Betten für mobilisierende Indikationen, 17 Betten für Herz-Kreislauf- und Pulmologie-Rehabilitation sowie 24 Betten für psychosoziale Rehabilitation zur Verfügung stehen. In St. Veit im Pongau werden künftig 20 Betten für Rehabilitation nach Krebserkrankungen und 50 Betten für die dazugehörige familienorientierte Onko-Nachsorge sowie 12 Betten für Krankheiten des Stoffwechselsystems und des Verdauungsapparates zur Verfügung stehen.

Mit Beschluss Dezember 2016 wurde die Versorgungsregion Ost (Wien, Niederösterreich und nördliches Burgenland) mit dem Standort Bad Erlach (Niederösterreich) festgelegt. Hier werden künftig 67 Betten für mobilisierende Indikationen und 47 Betten für psychosoziale Rehabilitation zur Verfügung stehen.

2017

Mit Beschluss Juli 2017 wurde die Versorgungsregion West (Tirol und Vorarlberg) mit dem Standort Wiesing (Tirol) festgelegt. Hier werden künftig 22 Betten für mobilisierende Indikationen und 15 Betten für psychosoziale Rehabilitation zur Verfügung stehen.

Mit der Vergabe der vierten und letzten Versorgungsregion ist die Kinder- und Jugendlichenrehabilitation in Österreich, die sich die Betroffenen und deren Angehörigen schon längst verdient hätten, erfolgreich umgesetzt. „Damit hat unsere Initiative-Kinderreha Geschichte geschrieben und ein neues Kapitel in der Gesundheitsversorgung Österreichs aufgeschlagen.

Markus Wieser

Obmann & Gründer

2018

Eröffnung der Standorte St. Veit im Pongau (Salzburg) und Wildbad (Steiermark)

2019

Eröffnung der Standorte Rohrbach-Berg (Oberösterreich) und Bad Erlach (Niederösterreich)

2019 – evaluierung

2019 wurde der Förderverein Kinderreha durch den Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger, nunmehr ÖGK, durch eine Kooperationsvereinbarung vertraglich beauftragt, die Kinderrehaeinrichtungen in Österreich zu evaluieren. Das Ziel ist, die Ergebnisse gemeinsam zu den folgenden Schwerpunkten zu definieren und umzusetzen:

  • Evaluierung der familien- und kindgerechten Ausstattung der Rehabilitationseinrichtungen, der familien- und kindgerechten Betreuungsangebote der Rehabilitationseinrichtungen.
  • Erstellung von Berichten über die Visitationen samt Angabe von Verbesserungsmöglichkeiten.
  • Feststellung von Themen, die in zukünftige vertragliche Vereinbarungen über Kinder- und Jugendrehabilitation aus den bisherigen Erfahrungen einfließen bzw. präziser gefasst werden sollten.
2020

Der Förderverein Kinder- und Jugendlichenrehabilitation in Österreich beschäftigt sich schon längere Zeit nicht nur mit der Rehabilitation von Kindern und Jugendlichen, sondern auch im Sinne präventiver Maßnahmen mit der gesamten Kinder- und Jugendgesundheit.

2021 – gipfelgespräch am fuße der rax

Die Versorgung von Kindern und Jugendlichen ist dem Förderverein Kinder- und Jugendlichenrehabilitation in Österreich sowie dem PRAEVENIRE Gesundheitsforum ein wichtiges gemeinsames Anliegen. Daher haben beide Organisationen gemeinsam im Juni 2021 die Initiative „Kinder- und Jugendgesundheit 2030“ ins Leben gerufen und das erste PRAEVENIRE Gipfelgespräch zum Thema am Fuße der Rax organisiert. Gemeinsam gestalten wir die österreichische Kinder- und Jugendgesundheit. Aufgrund des großen Zuspruchs und der zahlreichen positiven Rückmeldungen findet das Gipfelgespräch seit 2021 alljährlich im Parkhotel Hirschwang statt.

2023

Eröffnung des Standortes Wiesing (Tirol)

2023 – Freistellung für eltern als begleitperson

Seit vielen Jahren hat der Förderverein Kinderreha dafür gekämpft und sich auch direkt an die zuständigen Minister für Arbeit und für Gesundheit gewandt: Eine Begleitung der Eltern beim Reha-Aufenthalt von Kindern und Jugendlichen darf nicht von finanziellen oder arbeitsrechtlichen Belangen abhängen.

Am 5. Juli 2023 hat der Nationalrat diese Verbesserung beschlossen!

Auch die Planbarkeit und Verteilung der Aufenthalte in den Reha-Einrichtungen für Kinder und Jugendliche über das ganze Jahr ist dadurch vereinfacht worden.

Künftig gilt für ein Elternteil oder – nach medizinischer Notwendigkeit – auch für beide Elternteile:

  • Rechtsanspruch auf Begleitung des Kindes bei der Rehabilitation bis zum 14. Lebensjahr
  • Eltern, die Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer sind, erhalten für maximal 4 Wochen einen finanziellen Ausgleich, der etwa in der Höhe des Arbeitslosengeldes liegt

Das ist ein Meilenstein in der Kinderreha! Die Begleitung der Eltern ist so wichtig für die Gesundung der Kinder. Mit dem nunmehrigen, einstimmigen Beschluss im Nationalrat ist jetzt der Rechtsanspruch für Eltern zur Begleitung der Kinder beim Reha-Aufenthalt sowie eine finanzielle Absicherung während dieses Zeitraums gegeben.

Markus Wieser

Obmann & Gründer